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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Brita Stiegler Consulting schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab.
Hier können Sie meine AGB als pdf herunterladen.

 

  1. Allgemeine Grundlagen
    1. Bei Erteilung des Auftrages gelten die AGB von Brita Stiegler als mit dem Auftraggeber vereinbart. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    2. Mündlich vereinbarte Änderungen, Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages oder Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen oder dieser AGB ändern, sind nur wirksam, wenn sie von Brita Stiegler ausdrücklich schriftlich sowie per E-Mail oder Fax bestätigt sind.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    4. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Vertragsabschluss/Leistungsumfang
    1. Angebote von Brita Stiegler sind unverbindlich und freibleibend.
    2. Verträge zwischen Brita Stiegler und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch Brita Stiegler zustande.
    3. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Brita Stiegler und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
    4. Brita Stiegler ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
    5. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Das Honorar ist im Falle einer nicht erheblichen Änderung nicht betroffen.
  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
    1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    2. Der Auftraggeber wird Brita Stiegler auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Brita Stiegler auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
    4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Brita Stiegler von dieser informiert werden.
  4. Berichterstattung/Berichtspflicht
    1. Brita Stiegler verpflichtet sich, dem Auftraggeber über ihre Arbeit und gegebenenfalls auch die Arbeit beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.
    2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.
    3. Brita Stiegler ist bei der Erstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  5. Termine
    1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. In jedem Fall bemüht sich Brita Stiegler, die vereinbarten Termine einzuhalten.
    2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden Brita Stiegler von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (zum Beispiel Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
  6. Geheimhaltung/Datenschutz
    1. Brita Stiegler verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
    2. Zudem verpflichtet sich Brita Stiegler über den gesamten Inhalt der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    3. Brita Stiegler ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
    5. Brita Stiegler ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  7. Nutzungsrechte/Schutz des geistigen Eigentums
    1. Die Urheberrechte an den von Brita Stiegler und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Brita Stiegler. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Brita Stiegler zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung seitens Brita Stiegler – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  8. Gewährleistung
    1. Die Leistungen von Brita Stiegler sind vom Auftraggeber sofort nach Fertigstellung zu prüfen. Festgestellte Mängel sind Brita Stiegler unverzüglich, schriftlich und detailliert zu melden.
    2. Die Gewährleistung von Brita Stiegler beschränkt sich nach Wahl des Auftraggebers auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der mangelhaften Leistung gegen eine mängelfreie oder Wandlung.
    3. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  9. Haftung/Schadenersatz
    1. Brita Stiegler verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers.
    2. Brita Stiegler haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Brita Stiegler beigezogene Dritte zurückgehen.
    3. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Brita Stiegler zurückzuführen ist.
    5. Soweit Brita Stiegler im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt Brita Stiegler derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen Brita Stiegler keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
  10. Honorar/Rechnungslegung
    1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
    2. Das Honorar gemäß Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Brita Stiegler ist jeweils nach Vollendung der vereinbarten Leistung mit Rechnungslegung durch Brita Stiegler fällig.
    3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten (Reisekosten für Flüge ab 5 Stunden Flugzeit: Businessclass, für Bahnfahrten: 1. Klasse, Hotelübernachtung: 4-Sterne-Kategorie oder höher, bei Fahrten mit dem Auto € 0,42/km ab Wien) etc. sind gegen Rechnungslegung von Brita Stiegler vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird zu 50% des vereinbarten Stundensatzes verrechnet.
    4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Brita Stiegler sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Brita Stiegler in Rechnung gestellt.
    5. Brita Stiegler ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Brita Stiegler ausdrücklich einverstanden.
  11. Stornobedingungen
    1. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung, die aufseiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Brita Stiegler, so behält Brita Stiegler den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte, vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    2. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Brita Stiegler von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  12. Dauer des Vertrags
    1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
    2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    3. • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
    4. • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
    5. • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Brita Stiegler weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Brita Stiegler eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  13. Zahlung/Verzug/Eigentumsvorbehalt
    1. Brita Stiegler ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Zahlungsziel, soweit nicht anders vereinbart, ist 14 Tage nach Rechnungszugang. Zudem ist Brita Stiegler berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
    2. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent p. a. als vereinbart.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann Brita Stiegler sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    4. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
    5. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Brita Stiegler.
    6. Etwaige Überweisungsspesen für Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber zulasten gelegt.
  14. Schlussbestimmung
    1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
    2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    3. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
    4. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
  15. Gerichtsstand/Rechtswahl
    1. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Brita Stiegler. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Wien-Döbling bzw. im Gerichtshofverfahren das Landesgericht Wien zuständig.